Top Aktuell:



 

 

 

 

2. Dezember 2022 - Bemerkenswerter Demonstrationsabend der PRO SCHWEIZ im Albisguetli, Zürich

In Anwesenheit einer Grosszahl von Teilnehmern (umso eindrücklicher, wenn man bedenkt, dass gleichzeitig in Katar der Match Serbien-Schweiz stattfand) gedenkten die Teilnehmer der denkwürdigen Abstimmung der Schweiz vom Dezember 1992 wo eine Mehrheit der Stimmbürger und der Kantone die Unabhängigkeit und Freiheit der Schweiz einmal mehr verteidigten und den Beitritt der Schweiz zum EWR ablehnten.

Herr Dr. Christoph Blocher gedenkte seines Mitstreiters der ersten Stunde, alt Nationalrat Fischer und die Teilnehmer ehrten Herrn Fischer mit einer stehenden Gedenkminute. Gleichfalls gedachten aber die Teilnehmer auch Herrn Christoph Blocher mit erhobenen langanhaltender Ovation für seinen unermüdlichen Kampf gegen die Totengräber der Schweiz. Herr Blocher liess nochmals die Szenerie von 1992 Revue passieren und heute, 30 Jahre später kann man eindrücklich festhalten, wie verlogen und unwahr die Argumente der Befürworter, Bundesrat, Parlament und Class politique war. Diese haben bis heute das Ergebnis von 1992 nicht wahr haben wollen und versuchen immer wieder mit neuen Worthülsen ihre Pläne durchzusetzen. Der Bundesrat hat sich dieses Jahr endlich der Wahrheit gestellt und in Brüssel Klartext geredet und das Rahmenabkommen Schweiz-EU abgelehnt. Dabei aber leider nicht erwähnt, dass die Uebernahme fremden Rechts sowie eine Unterstellung unter eine fremde Gerichtsbarkeit nicht in Frage kommt. Deshalb wird die Pro Schweiz, mit ihrem Präsidenten Stephan Rietiker und ihrem Vorstand und Mitgliedern, Sympathisanten und Gönnern den Kampf für die Erhaltung einer freien, souveränen und neutralen Schweiz dezidiert fortsetzen. Herr Riediker zeigte dann an der Leinwand die Ziele der PRO Schweiz auf und die Versammlung stimmten einstimmung und mit Akklamation diesen Zielen zu.

Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren

Th.O. Schmid, 3.12.22

----------------------------------------------------------------------------------------

 

Gestern Samstag, 15. Oktober 2022 wurde in Bern an einer sehr gut besuchten Gründerversammlung die Vereinigung Pro Schweiz / Pro Suisse / Pro Svizzera / Pro Svizra, Titel und Statuten einstimmig genehmigt und Präsident sowie 13 von 15 Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer gewählt. Damit ist die Nachfolgeorganisation von der Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt, der EU-NO Vereinigung sowie der AUNS Tatsache und die 3 Gründer-Vereinigungen Geschichte.

Präsident: Dr. med. Stephan Rietiker
Vizepräsident: Nationalrat Walter Wobmann
Vorstand/Kassier: Christoph Kunz
Vorstand: alt Nationalrat Adrian Amstutz
Vorstand: Florence Sager-Koenig
Vorstand: Hans-Ulrich Lehmann
Vorstand: Nationalrat Piero Marchesi
Vorstand: Alessandro Marzoleni
Vorstand: alt Nationalrat Prof. Dr. Christoph Mörgeli
Vorstand: Nationalrat Pierre-André Page
Vorstand: Nationalrätin Theres Schläpfer
Vorstand: alt Nationalrat Dr. Ulrich Schlüer
Vorstand: Prof. Dr. Nicolas Szita
Revisor: Fürsprecher und Notar Andreas Roth

Geschäftsführer: Werner Gartenmann
Sekretariat: Sandra Flück

Die Webseite proschweiz.info wird von Pro Schweiz übernommen und informiert in der Zukunft über und für Anliegen der Pro Schweiz.

Gestern wurde von Versammlung Pro Schweiz die Lancierung der Iniative für eine Integrale Neutralität der Schweiz beschlossen und finanzielle Mittel für die Werbekampagne freigegeben.

Theobald O. Schmid, Ehrenpräsident der Unternehmervereinigung gegen den EU-Beitritt, verantwortlich für die Webseite proschweiz.info und die Webseite unternehmer-vereinigung.ch


 

 

 

 

Einladung zur Gründungsversammlung der neuen Vereinigung «Pro Schweiz»

Sehr geehrte Mitglieder, Gönner, Sympathisanten und Interessierte

Die drei Vereine «Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS)», «Nein zum schleichenden
EU-Beitritt» und «Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt» haben sich in den letzten Jahren tatkräftig für die Wahrung der Unabhängigkeit, Sicherheit und Neutralität der Schweiz eingesetzt. Nach dem Scheitern des Rahmenabkommens Schweiz-EU sind die drei Organisationen zum Schluss gekommen, zur Erhöhung der Schlagkraft eine neue Organisation zu gründen und die Kräfte zu bündeln. Die Mitgliederversammlungen aller drei Organisationen haben der Fusion zugestimmt und eine Arbeitsgruppe beauftragt, die Gründungsversammlung der neuen Vereinigung zu organisieren. Die Gründungsversammlung findet am 15. Oktober 2022 statt. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern aller drei Vorstände, hat die Versammlung im Auftrag der drei Vorstände vorbereitet. Die Arbeitsgruppe besteht aus:

• Dr. Christoph Blocher (Vorsitzender)
• Jean-Dominique Cipolla (AUNS Vorstand)
• Werner Gartenmann (ehem. AUNS Geschäftsführer)
• Thomas Aeschi (EU-No Vorstand)
• Urs Vögeli (EU-No Geschäftsführer)
• Theo Schmid (Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt)


Jetzt ist es so weit! Wir laden Sie für den 15. Oktober zur Gründungsversammlung der neuen Vereinigung ein. Sobald dieser Verein gegründet ist, soll sofort die Vereinsarbeit beginnen. Aus diesem Grund soll anschliessend an die Gründungsversammlung bereits der Beschluss über die Unterstützung der Volksinitiative zur «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» gefasst werden. Aus organisatorischen Gründen erachten wir es als erforderlich, dass eine Anmeldung erfolgt.


Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmelde-Talon für die Gründungsversammlung bis am 5. Oktober 2022 an. Es braucht für diese Versammlung keinen Stimmausweis.


15. Oktober 2022, 10.30 Uhr, Mehrzweckhalle Kaserne,
Kasernenstrasse 15, 3014 Bern

Programm

I. Gründungsversammlung

1. Eröffnung, Begrüssung und Wahl des Tagespräsidenten
2. Wahl des Protokollführers
3. Präsenz
4. Wahl der Stimmenzähler
5. Detailberatung des Statutenentwurfs und Beschlussfassung bezüglich Gründungsstatuten
6. Gründungsfeststellung des neuen Vereins
7. Organisation des Vereins, Organbestellung und Wahlen
8. Mitgliedschaft (anlässlich der Gründungsversammlung und Beitrittsregelung)
9. Beendigung der Gründungsversammlung

Pause – kleiner Imbiss

II. Beschluss durch die neu gegründete Vereinigung über die Unterstützung der
Volksinitiative zur «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»


1. Einführung durch den neu gewählten Präsidenten
2. Vorstellung der eidgenössischen Volksinitiative zur «Wahrung der schweizerischen Neutralität
(Neutralitätsinitiative)» durch Dr. Christoph Blocher
3. Podiumsgespräch zur schweizerischen Neutralität: Standpunkte pro (Nationalrat Roger Köppel) und kontra (a. Nationalrat Tim Guldimann)
4. Diskussion und Beschlussfassung

Information zu Traktandum 7 der Gründungsversammlung

Wahlvorschläge für die zu besetzenden Organe der neuen Organisation «Pro Schweiz»:

Präsident: Dr. med. Stephan Rietiker
Vizepräsident: Nationalrat Walter Wobmann
Vorstand/Kassier: Christoph Kunz
Vorstand: alt Nationalrat Adrian Amstutz
Vorstand: Florence Sager-Koenig
Vorstand: Hans-Ulrich Lehmann
Vorstand: Nationalrat Piero Marchesi
Vorstand: Alessandro Mazzoleni
Vorstand: alt Nationalrat Prof. Dr. Christoph Mörgeli
Vorstand: Nationalrat Pierre-André Page
Vorstand: Nationalrätin Theres Schläpfer
Vorstand: alt Nationalrat Dr. Ulrich Schlüer
Vorstand: Prof. Dr. Nicolas Szita
Revisor: Fürsprecher und Notar Andreas Roth
Geschäftsführer: Werner Gartenmann
Sekretariat: Sandra Flück

__________________________________

 

Samstag, 15. Oktober 2022 10.30 Uhr /
Mehrzweckhalle Kaserne Bern (Kasernenstrasse 15, 3014 Bern)

Anmeldefrist: 5. Oktober 2022

Es wird ein kleiner Imbiss offeriert

Anzahl Teilnehmer /
Anmeldung online /
www.auns.ch / AnmeldungGV Anmeldetalon Gründungsversammlung
www.auns.ch www.eu-no.ch www.unternehmer-vereinigung.ch

Vorname:
Strasse:
PLZ/Or:
Telefon:
E-Mail:
Unterschrift:

_______________________________________

Antrag:
Gründungsstatuten des Vereins «Pro Schweiz»

Bei Übersetzungsdifferenzen im französischen oder italienischen Text
gilt die deutsche Version.

Gründungsstatuten des Vereins «Pro Schweiz»
I. Name und Sitz
Artikel 1 Unter dem Namen - «Pro Schweiz» - «Pro Suisse» - «Pro Svizzera» - «Pro Svizra»
besteht als Nachfolgeorganisation der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz, des Vereins Nein zum schleichenden EU-Beitritt und der Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins befindet sich in Bern.

II. Zweck
Artikel 2 Der Verein bezweckt eine erfolgreiche Abwehr von Bedrohungen bezüglich der Schweizerischen Unabhängigkeit, Neutralität und Sicherheit durch eine ausserparlamentarische und parteiunabhängige Organisation. Er kann zur Ausübung seiner Ziele und Aufgaben alle dazu geeigneten Massnahmen ergreifen und entsprechende Mittel einsetzen.

III. Finanzen
Artikel 3 Die Einnahmen bestehen aus
a) Beiträgen der Mitglieder;
b) Gönnerbeiträgen;
c) Sympathiebeiträgen;
d) Zuwendungen und Erträgen aller Art.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen.
Es wird ein interner Fonds für Abstimmungskämpfe geäufnet.

IV. Mitgliedschaft
Artikel 4 Der Verein besteht aus
• Einzelmitgliedern (natürliche und juristische Personen);
• Mitgliedern mit Zweifach-Stimmrecht (Ehepaare respektive andere gefestigte Lebensgemeinschaften);
• Gönnern (ohne Stimmrecht);
• Sympathisanten (ohne Stimmrecht).

Artikel 5 Die Mitgliedschaft beginnt mit der Abgabe der Aufnahmeerklärung und endet mit dem Tod (natürliche Personen) oder durch die Beendigung der Rechtspersönlichkeit (juristische Personen), durch Austrittserklärung auf Ende eines Kalenderjahres sowie durch Ausschliessung. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme aller in Art. 4 genannten Mitglieder-Kategorien, Gönnern und Sympathisanten. Er kann den Beitritt ohne Angaben von Gründen ablehnen. Jeder für ein Kalenderjahr geschuldeter oder bezahlter Mitgliederbeitrag verfällt bei einer vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft.
Der Vorstand kann ein Vereinsmitglied u.a. endgültig ausschliessen, wenn es die Vereinsstatuten in schwerwiegender Weise verletzt, dem Ansehen des Vereins schadet oder falls wichtige Gründe vorliegen.

V. Organe
Artikel 6 Die Organe der Vereinigung sind:
a) Mitgliederversammlung
b) Präsident und Vorstand
c) Geschäftsstelle
d) Revisionsstelle

A. Mitgliederversammlung
Artikel 7 Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus den Einzelmitgliedern und Mitgliedern mit Zweifach-Stimmrecht gemäss Artikel 4. Gönner und Sympathisanten haben Zutritt zu allen Mitgliederversammlungen.

Artikel 8 Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes oder auf Verlangen eines Fünftels der Mitglieder einberufen. Die Ankündigung mit Traktandenliste ist grundsätzlich spätestens drei Wochen im Voraus schriftlich zu versenden, wobei der Versand auf elektronischem Weg und
dergleichen zulässig ist.

Artikel 9 In Ausnahmefällen können einzelne Traktanden der Mitgliederversammlung den Mitgliedern zur schriftlichen Beschlussfassung unterbreitet werden. Dies gilt auch für Traktanden ausserhalb der Mitgliederversammlungen.

Artikel 10 Die Einzelmitglieder üben das Wahl- und Stimmrecht mit Einzelstimme aus, die Mitglieder als Ehepaare respektive als andere gefestigte Lebensgemeinschaften mit Zweifach-Stimme.
Stellvertretung ist unzulässig. Anträge der Mitglieder zuhanden der ordentlichen Mitgliederversammlung
sind dem Vorstand zur Behandlung und Traktandierung spätestens zwei Monate vor der Versammlung schriftlich einzureichen.

Artikel 11 Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das einfache Mehr der anwesenden Stimm- und Wahlberechtigten. Bei Stimmengleichheit entscheidet bei Beschlüssen der Präsident zwingend mit einer zweiten Stimme; bei Wahlen entscheidet das Los. Für Statutenänderungen und für die Auflösung des Vereins sind die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Stimm- und Wahlberechtigten erforderlich.

Artikel 12 In die Zuständigkeit der Mitgliederversammlungen fallen insbesondere
a) Wahl und Abberufung des Vorstandes, sowie des Präsidenten;
b) Wahl der Revisionsstelle und Abnahme des Revisionsstellenberichtes;
c) Abnahme des Jahresberichtes; Beratung der allgemeinen Tätigkeit sowie der politischen Schwerpunkte;
d) Abnahme der Jahresrechnung (Erfolgsrechnung und Bilanz), Genehmigung des Budgets und Festlegung der Mitgliederbeiträge;
e) Entlastung der Organe;
f) Beschlussfassung über Resolutionen;
g) Änderung der Statuten;
h) Weitere Angelegenheiten, welche das Gesetz zwingend beziehungsweise die Statuten ausdrücklich der Mitgliederversammlung zuweisen;
i) Auflösung des Vereines.

B. Der Vorstand

Artikel 13 Der Vorstand besteht aus höchstens fünfzehn Mitgliedern. Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst. Er regelt die Zeichnungsberechtigungen für den Verein. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich.

Artikel 14 In die Zuständigkeit des Vorstandes fallen
a) Festlegung der Tätigkeit und der Aktionen, Beschlussfassung über Stellungnahmen und weitere strategische Entscheide;
b) Einberufung von Mitgliederversammlungen und Festlegung der zu behandelnden Geschäfte. Die Durchführung der Mitgliederversammlung auf digitalem Weg ist möglich;
c) Berichterstattung zuhanden der Mitgliederversammlung über die Tätigkeit, die Aktionen und die Stellungnahmen;
d) Verabschiedung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung (Erfolgsrechnung und Bilanz) zuhanden der Mitgliederversammlung;
e) Festlegung der Mitgliederbeiträge zuhanden der Mitgliederversammlung;
f) Beschlussfassung und Durchführung von Urabstimmungen;
g) Einsatz der finanziellen Mittel im Rahmen des Budgets und für Sonderaktionen nach Massgabe der Erfordernisse;
h) Ergreifung von Initiativen, Referenden und weiteren Volksrechten beziehungsweise deren Unterstützung; der Vorstand kann den Beschluss durch die Mitgliederversammlung genehmigen lassen;
i) Vertretung des Vereins gegen aussen sowie Abschluss von Verträgen, jeweils mit Ausnahme des operativen Geschäfts; der Verein verpflichtet sich gegen aussen grundsätzlich durch Unterschriften des Präsidenten und des Geschäftsführers;
j) Wahl des Geschäftsführers als Leiter der Geschäftstelle;
k) Ausschliessung von Mitgliedern;
l) Verwaltung des Vereinsvermögens;
m) Beschlussfassung über alle Gegenstände, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen oder vorbehalten sind und ihrer Natur nach in dem Bereich der Vorstandes fallen.

Artikel 15 Der Vorstand versammelt sich auf Anordnung des Präsidenten. Die Einladung unter Beilage der zu behandelnden Traktanden ist grundsätzlich spätestens 10 Tage im Voraus zu versenden, wobei eine Zusendung auf elektronischem Weg, per Fax und dergleichen zulässig ist. Drei Vorstandsmitglieder können unter Angabe der Traktanden eine Vorstandssitzung verlangen. Stellvertretung im Vorstand ist ausgeschlossen. Der Vorstand entscheidet mit einfachem Mehr der Anwesenden. Der Präsident
stimmt mit und fällt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid. Der Vorstand kann einzelne seiner Geschäfte auf dem Korrespondenzweg, eingeschlossen E-Mail, Fax und dergleichen, behandeln oder dem Präsidenten oder der Geschäftsstelle übertragen. Ein Beschluss auf dem Korrespondenzweg ist angenommen, sofern ihm die Mehrheit aller Vorstandsmitglieder zustimmt und nicht ein Mitglied mündliche Beratung verlangt. Der Vorstand kann für spezifische Themen Untergruppen und für inhaltliche Fragestellungen Fachgruppen ernennen. Für die genannten Gruppen ist ein Pflichtenheft zu erstellen. Die Gruppen rapportieren an die Geschäftsführung und das vom Vorstand bezeichnete Vorstandsmitglied.

C. Der Präsident

Artikel 16 Der Präsident, im Verhinderungsfall der Vizepräsident, überwacht die Tätigkeit der Geschäftsstelle und entscheidet in den in Art. 17 genannten wichtigen Fällen gemeinsam mit dem Geschäftsführer. Im Falle von Dringlichkeit, insbesondere unaufschiebbarer Geschäfte, wenn Gefahr im Verzug ist oder im Falle laufender gesetzlicher oder angesetzter Fristen, entscheidet er allein über Fragen, die anderen Organen vorbehalten sind, und tritt allein gegen aussen auf. Baldmöglichst hat er danach das betreffende Organ zu orientieren.

D. Die Geschäftsstelle

Artikel 17 Die Durchführung des operativen Geschäfts, insbesondere der laufenden Verwaltungsarbeit, wird einer zentralen Geschäftsstelle übertragen. Der Vorstand bezeichnet aus dem Kreise seiner Mitgliedern einen Geschäftsführer oder wählt einen solchen von aussen. Über wichtige operative Geschäfte, insbesondere den Abschluss und die Beendigung von Miet- oder Arbeitsverträgen, entscheidet der Geschäftsführer unter Einbezug des Präsidenten. Die Tätigkeit der Geschäftsstelle kann einer Organisation innerhalb oder ausserhalb des Vereins übertragen werden.

E. Die Revisionsstelle

Artikel 18 Als Revisionsstelle ist ein Revisor aus der dem Kreise der Mitglieder oder eine anerkannte Treuhandunternehmung zu bestimmen. Im Weiteren ist Art. 69b ZGB zu beachten. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Revisionsstelle ist wiederwählbar.

VI. Vereinsjahr Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.

VII. Auflösung und Fusion

Artikel 19 Im Falle einer Auflösung des Vereins wird der Liquidationserlös einer juristischen Person mit ähnlichem Zweck mit Sitz in der Schweiz zugewendet. Falls das nicht möglich ist, entscheidet die mit der Liquidation vertraute Person.
Eine Fusion kann nur mit einer juristischen Person mit ähnlichem Zweck und mit Sitz in der Schweiz erfolgen.

Diese Statuten sind anlässlich der Gründungsversammlung vom 15. Oktober 2022 in Bern angenommen und sofort in Kraft gesetzt worden.

Der Gründungspräsident: Der Tagessekretär:

 

 

__________________________________________

 

 

Pro Schweiz - Pro Suisse - Pro Svizzera - Pro Svizra

ist der neue Name der Nachfolgeinstitution von AUNS, EU-NO und Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt. Die Gründungsversammlung wird in Bern am 15. Oktober 2022 abgehalten.

__________________________________

 

GV der Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt am 20. Mai 2022 

35 Personen versammelten sich am letzten Freitagabend im Saal Montparnasse in der Brasserie Lipp, Zürich für die GV der Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt.

Um 19.00 Uhr wurde der Apéro eröffnet und um 19.30 Uhr eröffnete Nationalrat Benjamin Fischer, Vizepräsident und amtierender Präsident, die diesjährige Generalversammlung und übergab das Rednerpult gleich unserem Gastredner Dr. Christoph Blocher, a. Bundesrat und Ehrenmitglied unserer Vereinigung, zum Thema ‚Sicherung  der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz in der Zukunft'.

​​​​​​​

Diese bemerkenswerte Rede finden Sie an oben auf dieser Webseite.

Um 19.15 Uhr verdankte Benjamin Fischer die interessanten Ausführungen von Herrn Blocher und eröffnete die diesjährige Generalversammlung und stellte die Traktandenliste zur Genehmigung vor. Diese wurde einstimmig und ohne Einwendungen genehmigt.  Zur Wahl des Stimmenzählers schlug er Herrn Ronald Hauser vor, was ebenfalls genehmigt wurde. Dann verlas er den Jahresbericht von GV zu GV 2021 – 2022 vor – der in Deutsch und Französisch auflag, den Sie unter 'Jahresbericht' auf unserer Webseite finden.Der Jahresbericht wurde in der Folge einstimmig genehmigt.  

​​​​​​​​​​​​​​

Daraufhin kommentierte der Rechnungsführer, Theobald O. Schmid, die Bilanz und Jahresrechnung 2021, die mit einem Plus von CHF 7'066.59 abschloss. Er verwies auf den Umstand, dass letztes Jahr aus Gründen von Covid-Massnahmen keine GV durchgeführt werden konnte und sichdamit eine Kosteneinsparung von 3'500.00 – 4'200.00 ergab. Anstelle der GV wurden in einem Rundschreiben die Fragen schriftlich gestellt und die Antworten, respektive das Resultat unter 'Protokoll' auf unserer Webseite aufgeführt. 

Zudem lag das Resultat schriftlich auf Deutsch und Französisch auf. Bilanz und Jahresrechnung lagen ebenfalls schriftlich zuhanden der Teilnehmer auf. Es gab keine Fragen zum Traktandum. Für die Genehmigung des Revisionsberichts, der ebenfalls schriftlich auflag, übergab Theobald O. Schmid das Rednerpult an den amtierenden Präsidenten, der dann zur Abstimmung und Déchargeerteilung an Rechnungsführer und Vorstand schritt.

​​​​​​​

Auf die Frage, ob es Kommentare oder Wortmeldungen zum Thema gebe, meldete sich ein Mitglied zu Wort und fragte, warum unter 'Mitgliederbeiträge' CHF 8'800.00 aufgeführt seien, er aber auf 89 x 150.00 = 13'350.00 komme  Die Antwort des Rechnungsführers war. dass letztes Jahr und im Jahr davor aus Covid Gründen keine Mahnungen versandt wurden. Es gab immer ein paar Mitglieder, die in einem Jahr nicht bezahlt haben. So beliefen sich die Mitgliederbeiträge in den letzten Jahren auf 9'350.00, 12'200.00, 11'600.00, 12'300.00, 12'450.00.  Ehrenmitglied und Ehrenpräsident ist der Mitgliederbeitrag gemäss Statuten erlassen. Der Interpellant gab sich zufrieden. 

Herr Fischer liess daraufhin über die Genehmigung der Jahresrechnung und die Déchargeerteilung an Rechnungsführer und Vorstand abstimmen. Beide Traktanden wurden einstimmig genehmigt. 

Die Versammlung genehmigte auch die Festsetzung des diesjährigen Mitgliederbeitrages auf CHF 150.00 (unverändert zu den Vorjahren). 

Daraufhin erfolgte die Würdigung der kürzlich zurückgetretenen Präsidentin Frau Gerda Strasser, die aus Gesundheitsgründen ihr Amt leider abgeben musste. Herr Fischer verdankte die überaus bemerkenswerte Leistung der Präsidentin und überreichte ihr einen Blumenstrauss und eine Ehrenmeldung.  

image-11796344-Untern._Verein_gegen_EU_Dr._Chr._Blocher_20.05.2022_(271)-c20ad.w640.jpg​​​​​​​

Anträge lagen keine vor. 

Unter 'Diverses' präsentierte der Ehrenpräsident eine kurze Geschichte der Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt:
Die Vereinigung wurde am 21. August 1992 durch 17 patriotisch gesinnte Unternehmer im Zürcher Unterland gegründet. Dann wies er auf die Verdienste des ersten Präsidenten, Herrn Benno Huber aus Dällikon hin sowie auf weitere bedeutende Exponenten der Vereinigung, wie Ernst Rebsamen, Jürg E. Fischlin, Harry Martin und die Revisoren Peter Baumgartner und Margrit Scheit. Die Zeit sei gekommen, die Erreichung unserer Ziele in einer neuen Form zu verfolgen, das weien wir unseren Unterstützern und Befürwortern schuldig. Er dankte allen, die die Vereinigung unterstützten und mithalfen, den heutigen Stand zu halten.

Dann nahm Benjamin Fischer das Traktandum 'Fusion' auf. Er erläuterte die Gründe für eine Fusion von uns mit AUNS und Komittee EU-NO und das wir nun über die Fusion abstimmen werden und gleichzeitig auch über die Verwendung des Vereinsvermögens. Gemäss Statuten entscheidet das einfache Mehr der anwesenden Mitglieder über Auflösung und Verwendung des Vereinsvermögens.

Er stellte die Frage; Wer  der Fusion mit AUNS und dem EU-NO Komitee und der Einbringung unseres Vereinsvermögens in die neue Vereinigung zustimmen will, soll dies mit der Hand bezeugen. Die Antwort ergab ein  grosses Mehr, keine Nein-Stimmen und einige wenige Enthaltungen für den Antrag des Vorstands.

Die Gründungsversammlung der neuen Vereinigung ist am 15. Oktober 2022 in Bern geplant, die neue Vereinigung soll per Anfang 2023 aktiv werden. Bis dahin bleibt die Unternehmer-Vereinigung wie bisher bestehen. Die Mitglieder und Sympathisanten werden jeweils über den Stand der Dinge orientiert.

Der amtierende Präsident, Herr Benjamin Fischer, verdankt die Teilnahme an dieser Generalversammlung, schliesst diese und lädt um 2046 Uhr zum Apéro Riche ein.


__________________________________________________


 

Jahresbericht für das Jahr 2021 - 2022

der Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt


Das Vereinsjahr (2021 – 2022) war wie das vorhergehende durch die andauernde Corona Krise geprägt. Leider fiel auch unsere geplante Grossveranstaltung wegen Corona aus. Kaum war eine Normalisierung der Lage absehbar, wurden wir mit einer neuen Krise konfrontiert. Mit dem russischen Einmarsch vom Februar 2022 in die Ukraine steht die globale Sicherheitsarchitektur vor einer Herausforderung wie seit den Sechzigerjahren nicht mehr. Es ist unerträglich, wie die Verantwortungsträger der Schweiz nach der Corona-Pandemie in kürzester Zeit erneut völlig unvorbereitet getroffen wurden. Landauf, landab ist zu hören, niemand hätte mit diesem Angriff rechnen können. Das Gegenteil ist der Fall; in Geheimdienst- und Armeekreisen war längst bekannt, dass spätestens seit der Maidan-Revolution von 2014 ein offener Konflikt brodelt, der sich immer weiter zuspitzte. An welchem Datum Russland einmarschieren würde, war vielleicht nicht konkret vorherzusehen, dass eine Eskalation unmittelbar bevorstand, jedoch sehr wohl. Was seither geschieht, ist bemerkenswert, aber auch brandgefährlich. Als Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt interessiert uns hauptsächlich die Position der Schweiz. Der Bundesrat wirkt überrumpelt und überfordert, die Parteien nervös. Völlig kopflos hat sich die Schweiz pauschal den EU-Sanktionen gegen Russland angeschlossen und damit einen eklatanten Bruch der bewährten Neutralitätspolitik begangen. Während die SP immer noch Unterschriften gegen die dringend notwendige Erneuerung unserer Luftwaffe sammelt, philosophiert der FDP-Präsident über einen möglichen Anschluss an die NATO und die definitive Preisgabe der bewährten immerwährenden, bewaffneten Neutralität. Gleichzeitig nickt ein schlafendes Bundesparlament ohne Begründung und Erklärung den beschlossenen Beitritt der Schweiz zum UNO-Sicherheitsrat ab. Mehr denn je sind jetzt diejenigen Kräfte gefordert, die noch konsequent zur unabhängigen und neutralen Schweiz stehen. Eigenständigkeit ist in Friedenszeiten angenehm, im Krieg muss sie mühsam verteidigt werden und wird wichtiger denn je.

Der Vorstand der Vereinigung traf sich in diesem Vereinsjahr zu vier Sitzungen. Mit verschiedenen Rundschreiben und Werbeaktionen haben wir unsere Mitglieder und Sympathisanten in der Deutschschweiz und in der Romandie angeschrieben, um sie über die aktuellen Entwicklungen zu informieren.

Im Herbst erreichte uns die Nachricht unserer hochgeschätzten Präsidentin Frau Gerda Strasser, dass sie sich aus gesundheitlichen Gründen gezwungen sieht, ihr Amt per sofort niederzulegen.

Mit Bestürzung erfuhren wir von diesen Umständen und wünschen Gerda Strasser nur das Beste und danken ihr für ihre wirkungsvolle Ausübung des Präsidentenamtes. Als Vizepräsident übernahm Benjamin Fischer interimistisch das Präsidentenamt.

Wir alle sind Frau Gerda Strasser für ihre hervorragende Tätigkeit als Präsidentin unserer Vereinigung ausserordentlich dankbar.

Einige Mitglieder und Sympathisanten sind aus Altersgründen aus der Unternehmer-Vereinigung ausgeschieden. Wir danken diesen Mitgliedern und Sympathisanten für ihre jahrelange Unterstützung unserer Vereinigung und wünschen ihnen alles Gute für die Zukunft. Von Todesfällen wurden wir leider auch dieses Jahr nicht verschont. Wir entbieten allen Angehörigen unsere aufrichtige Anteilnahme.

Leider ist auch unser langjähriges Vorstandsmitglied Bernard Robadey in diesem Jahr verstorben. Er bleibt uns nicht nur durch seinen Einsatz für eine unabhängige Schweiz in bester Erinnerung.

Unsere Webseite in deutscher und französischer Sprache „Unternehmer-Vereinigung.ch“ wird rege besucht und von Theo Schmid immer auf dem aktuellen Stand gehalten. Dies gilt ebenfalls für die zweite Webseite, welche unter „proschweiz.info“ läuft. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an unseren Ehrenpräsidenten Theo Schmid, nicht nur für die Instandhaltung der Websites, sondern generell für sein grosses Engagement für unsere Vereinigung.

Im Zuge der Diskussionen um die Neuorganisation unserer Vereinigung hat der Vorstand beschlossen, sich an den Fusionsgesprächen der „Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz“ (AUNS) sowie des Komitees EU-NO zu beteiligen. Diese haben beschlossen, sich unter dem Projekttitel „PSS – Pro - Souveräne Schweiz“ zusammenzuschliessen. Damit erhöhen die Verteidiger einer unabhängigen und neutralen Schweiz ihre Schlagkraft. Ziel ist es, nach der vorläufigen Beerdigung des EU-Rahmenabkommens für zukünftige Angriffe auf die schweizerische Unabhängigkeit, Neutralität und Sicherheit gewappnet zu sein und Bedrohungen gegen die souveräne Schweiz erfolgreich abzuwenden. Die Ressourcen werden in einer neuen ausserparlamentarischen und parteiunabhängigen Organisation gebündelt. Nebst dem Sachgebiet „EU-Politik“ müssen die zunehmende Einflussnahme von weiteren internationalen Akteuren sowie die ideologische Unterwanderung der schweizerischen Unabhängigkeit und Sicherheit in Gesetzgebung und Rechtsprechung ins Visier genommen werden. Zudem wird der Erhalt der immerwährenden, bewaffneten Neutralität mit Blick auf die aktuelle geopolitische Situation eine wichtige Aufgabe sein. Das erklärte Ziel ist es, die Referendumsfähigkeit sicherzustellen und für Abstimmungskämpfe die finanziellen Mittel bereitzustellen. 

Über die Fusion der drei Organisationen entscheidet die Mitgliederversammlung unserer Vereinigung am 20. Mai 2022. Die Mitgliederversammlung des Komitees EU-NO vom 24.3.2022 hat der Fusion bereits zugestimmt. An der GV der AUNS vom 2. April stimmten die Mitglieder mit grossem Mehr der Fusion ebenfalls zu.

Die von den drei Vorständen eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Dr. Christoph Blocher wird die Statuten und die Gründungsversammlung der neuen Organisation vorbereiten. Diese ist auf den 15. Oktober 2022  geplant. 

Der Interimspräsident verdankt die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Ganz besonders danken wir allen Mitgliedern und Sympathisanten für ihre tatkräftige Unterstützung in den vergangenen Jahren.

Herzlichen Dank,

Benjamin Fischer, Präsident ad interim

Volketswil, 19. Mai 2022

 

________________________________________________________________-

 

Mitteilung der Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt

Leider müssen wir unsere Mitgliedern und Sympathisanten darüber informieren, dass unser Vorstandsmitglied und Sekretär für die Welsche Schweiz, Herr Bernard Robadey am 31. März 2022 verstorben ist. Er hinterlässt Ehefrau und 2 Söhne.

Herr Robadey war jahrelang für die Übersetzung unserer Mitteilungen und Rundschreiben auf Französisch zuständig sowie involviert in der Pflege unserer Beziehungen zu unseren französisch sprechenden Mitgliedern und Sympathisanten. Ihm ist auch zum Teil zu verdanken, dass wir eine stattliche Anzahl Mitglieder und Sympathisanten in der Romandie haben. Die Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt ist ihm zu grossem Dank verpflichtet und wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Seiner hinterbliebenen Gattin, Frau Heidi Robadey und den beiden Söhnen entbieten wir unsere herzliche Anteilnahme an ihrem herben Verlust.

Theobald O. Schmid, Ehrenpräsident

 

Nous sommes au regret d’annoncer à nos membres et sympathisants le décès de notre membre du Comité et secrétaire pour la Suisse romande, Monsieur Bernard Robadey, qui est survenu le 31 mars 2022. Il laisse derrière lui son épouse et ses deux fils.

Pendent de nombreuses années, M. Robadey a été responsable de la traduction en français de nos communiqués et circulaires et s’est engagé é entretenir les relations avec nos membres et sympathisants francophones, C’est aussi en partie grâce ä lui que nous avons un nombre considérable de membres et de sympathisants en Suisse romande.

L’Association patronale contre l’adhésion à l’UE lui est très reconnaissante et gardera de lui un souvenir honorable.

A son épouse, Madame Heidi Robadey, et à ses deux fils, nous présentons nos sincères condoléances pour cette douloureuse perte.

Theobald O. Schmid, président d’honneur

____________________________________________________

 

Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt

Volketswil, 20. April 2022

 

Einladung zur Generalversammlung vom 20. Mai 2022

Geschätzte Mitglieder und Sympathisanten

Endlich können wir wieder eine traditionelle GV durchführen. Wir freuen uns, Sie zur ordentlichen Generalversammlung am 20. Mai 2022 in der Brasserie Lipp, Salon Montparnasse, Uraniastrasse 9, 8001 Zürich, einzuladen.

Saalöffnung 1845h, Schluss der Veranstaltung 2215h

1900h Apéro
1930h Referat von Herrn Dr. Christoph Blocher, a. Bundesrat und Ehrenmitglied der
           Vereinigung: „Sicherung der Unabhängigkeit und Neutralität der Schweiz in der Zukunft“
2015h Eröffnung der Generalversammlung durch Benjamin Fischer, Präsident a.i.
            mit folgenden Traktanden:          

1. Wahl der Stimmenzähler
2. Jahresbericht 2021/22 von GV zu GV
3. Jahresrechnung und Revisionsbericht
4. Dechargeerteilung an Rechnungsführer und Vorstand
5. Jahresbeitrag für das Jahr 2022
6. Würdigung Frau Gerda Strasser, zurückgetretene Präsidentin aus Gesundheitsgründen
7. Anträge (bis 10 Tage vor GV an den Vorstand einzureichen)
8. Verschiedenes
9. Antrag des Vorstands für eine Fusion mit AUNS und dem EU-NO-Komittee sowie Abstimmung

2050h   Apéro riche
2215h   Ende der Generalversammlung        

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, uns möglichst umgehend Ihre Teilnahme zu bestätigen per E-Mail an information@unternehmer-vereinigung.ch oder per Telefon an 076 558 94 36 oder brieflich an Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt, Tödiweg 44, 8604 Volketswil. Vielen Dank.

Beschreibung: Ein Bild, das Text enthält.  Automatisch generierte Beschreibung

Mit freundlichen Grüssen

Benjamin Fischer, Nationalrat, Präsident ad interim

 

_____________________________

 

Schlagkraft für eine souveräne Schweiz wird erhöht

Die Vorstände der Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt und der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) sowie des Komitees EU-NO haben beschlossen, sich unter dem Projekttitel „PSS - Pro - Souveräne Schweiz“ zusammenzuschliessen. Damit erhöhen die Verteidiger einer unabhängigen und neutralen Schweiz ihre Schlagkraft. Ziel ist es, nach der vorläufigen Beerdigung des EU-Rahmenabkommens für zukünftige Angriffe auf die Schweizerische Unabhängigkeit, Neutralität und Sicherheit gewappnet zu sein und Bedrohungen gegen die souveräne Schweiz erfolgreich abzuwenden. Die Ressourcen werden in einer neuen ausserparlamentarischen und parteiunabhängigen Organisation gebündelt. Nebst dem Sachgebiet „EU-Politik“ müssen die zunehmende Einflussnahme von weiteren internationalen Akteuren sowie die ideologische Unterwanderung der Schweizerischen Unabhängigkeit und Sicherheit in Gesetzgebung und Rechtsprechung ins Visier genommen werden. Zudem wird der Erhalt der immerwährenden, bewaffneten Neutralität mit Blick auf die aktuelle geopolitische Situation eine wichtige Aufgabe sein. Das erklärte Ziel ist es, die Referendumsfähigkeit sicherzustellen und für Abstimmungskämpfe die finanziellen Mittel bereitzustellen.

Über die Fusion der drei Organisationen entscheiden die entsprechenden Mitgliederversammlungen unserer Vereinigung am 20. Mai 2022 sowie der AUNS am 2. April 2022 und des Komitees EU-NO am 24. März 2022. Die Mitgliederversammlung des Komitees EU-NO vom 24.3.2022 hat der Fusion bereits zugestimmt. Die GV der AUNS vom 2. April 2022 hat der Fusion ebenfalls zugestimmt.

Die von den drei Vorständen eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Dr. Christoph Blocher wird die Statuten und die Gründungsversammlung der neuen Organisation vorbereiten. Diese ist auf den Herbst 2022 geplant.

 

(TOS 30.3.2022)

 

_______________________________________

 

ungemütlichste, gefährlichste Lage der Schweiz

 

Der Bundesrat und die vereinigten linken Schweizfeinde haben uns Schweizer in die denkbar ungemütlichste, gefährlichste Lage in Europa und der Welt gebracht! Bisher waren wir geschützt durch den weltweit anerkannten Neutralitäts-Status. Nun sind wir total schutzlos! Nicht Natomitglied und nicht in der EU, unglaublich und diese Leute haben geschworen das Beste für die Schweiz zu tun. Meineider! Die wir nicht gebrauchen können.

 

 

___________________________________________________

 

"Das Hauptproblem, das die Schweiz mit ihrer Beziehung zur EU hat"

Das Hauptproblem, das die Schweiz mit ihrer Beziehung zur EU hat, ist, dass sie ihre ursprüngliche Strategie aufgegeben hat, ohne eine neue zu definieren. Die solide, klare und erfolgreiche ursprüngliche Zielsetzung hiess: Freihandel mit der EU (damals EG), aber keine politische oder institutionelle Integration. Auf dieser Basis wurde 1972 das heute noch gültige Freihandelsabkommen mit der EU abgeschlossen. Dieses Abkommen funktioniert sehr gut. Problemlösungen und Aktualisierungen werden einmal jährlich durch den paritätisch zusammengesetzten gemischten Ausschuss vorgenommen. Es besteht also absolut kein Grund, dieses Abkommen zu „modernisieren“, wie es die EU-Kommission nun fordert. Was damit gemeint ist, kann man beim Entwurf zum Rahmenabkommen lesen: Unterstellung des Freihandelsabkommens unter EU-Recht und -Gerichtsbarkeit, d.h. Überführung des Freihandelsabkommens aus dem WTO-Bereich in die EU. Statt unabhängiges WTO-Schlichtungsverfahren Unterstellung unter das Gericht der Gegenpartei. Die EU ist übrigens die grosse Gewinnerin beim Freihandelsabkommen mit der Schweiz. Sie profitiert von einem Handelsbilanzüberschuss von EUR 20 bis 30 Milliarden pro Jahr! Die Schweiz sollte wieder zurück zu ihrem erfolgreichen Konzept für die Beziehungen mit der EU: Freihandel JA, politische/institutionelle Integration NEIN.

 

__________________________________________

 

 

Medienmitteilung AUNS und EU-No und der Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt vom 1. März 2022

«Schlagkraft für eine souveräne Schweiz wird erhöht»

Die Vorstände der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) und der Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt sowie des Komitees EU-No haben beschlossen, sich unter dem Projekttitel «PSS – Pro Souveräne Schweiz» zusammenzuschliessen. Damit erhöhen die Verteidiger einer unabhängigen und neutralen Schweiz ihre Schlagkraft. Ziel ist es, nach der vorläufigen Beerdigung des EU-Rahmenabkommens für zukünftige Angriffe auf die schweizerische Unabhängigkeit, Neutralität und Sicherheit gewappnet zu sein und Bedrohungen gegen die souveräne Schweiz erfolgreich abzuwehren. Die Ressourcen werden in einer neuen, ausserparlamentarischen und parteiunabhängigen Organisation gebündelt. Nebst dem Sachgebiet «EU-Politik» müssen die zunehmende Einflussnahme von weiteren internationalen Akteuren sowie die ideologische Unterwanderung der schweizerischen Unabhängigkeit und Sicherheit in Gesetzgebung und Rechtsprechung ins Visier genommen werden. Zudem wird der Erhalt der immerwährenden, bewaffneten Neutralität mit Blick auf die aktuelle geopolitische Situation eine wichtige Aufgabe sein. Das erklärte Ziel ist es, die Referendumsfähigkeit sicherzustellen und für Abstimmungskämpfe die finanziellen Mittel bereitzustellen.

Über die Fusion der drei Organisationen entscheiden die entsprechenden Mitgliederversammlungen des Komitees EU-No am 24. März 2022, der AUNS am 2. April 2022 und der Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt am 20. Mai 2022. Die von den drei Vorständen eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung von Dr. Christoph Blocher wird die Statuten und die Gründungsversammlung der neuen Organisation vorbereiten. Diese ist auf den Herbst 2022 geplant.

 

_____________________________________________________

 

EU-No lehnt schleichendes Rahmenabkommen ab

Der Bundesrat hat letzte Woche seine neuen Stossrichtungen in der EU-Politik kommuniziert. Unter dem Deckmantel Bilaterale III sollen nach wie vor institutionelle Mechanismen verankert werden, welche die Schweizer Souveränität untergraben. Neu soll gemäss Bundesrat die institutionelle Anbindung an das EU-Recht und an die EU-Strukturen zerstückelt in den einzelnen Themengebieten und einzelnen Verträgen geregelt werden. Damit wird alter Wein in neuen Schläuchen präsentiert. Es werden neue Namen fabriziert, die aber immer noch das gleiche Bewirken: einen schleichenden EU-Beitritt!

Das Komitee EU-No lehnt diese Zerstückelung ab und verlangt vom Bundesrat, dass er der EU unmissverständlich kommuniziert, dass die Schweiz weder in horizontaler (Rahmenabkommen), noch in vertikaler (neues Vorgehen des Bundesrates) Form eine Rechtsübernahme oder Unterstellung unter ein fremdes Gericht will. Die Schweiz ist nicht Mitglied des EU-Binnenmarktes und muss daher frei bleiben, sein Recht und die Politik insbesondere im Bereich Wirtschaft und Soziales zu gestalten. Zudem bietet der Bundesrat der EU offenbar voreilig und unterwürfig an, die umstrittenen, aber bisher autonomen Kohäsionsbeiträge in regelmässige Ablass-Zahlungen umzuwandeln.

Das Parlament hat diesbezüglich 2015 eine Motion mit folgendem Inhalt verabschiedet: (13.4117 «Strategische Positionen zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union»):

1. Der EU ist unmissverständlich darzulegen, dass die Schweiz ein von der EU unabhängiger Staat ist. Die Schweiz will der EU weder auf direktem noch auf indirektem Weg beitreten.

2. Die Schweiz unterhält mit der EU Beziehungen auf vertraglicher Ebene, insbesondere, um den gegenseitigen Marktzutritt zu erleichtern. Aber die Schweiz ist nicht Mitglied des europäischen Binnenmarktes und hat auch nicht die Absicht, dies zu werden.

3. Die Schweiz schliesst keine Verträge ab, die ihre Souveränität generell rechtlich oder faktisch einschränken. Insbesondere kann und wird sich die Schweiz nicht verpflichten, das zukünftige EU-Recht in heutigen oder in künftigen bilateralen Verträgen automatisch zu übernehmen und sich der EU- oder der EWR-Gerichtsbarkeit zu unterstellen.

EU-NO 28.2.2022

 

 

 

Rundschreiben 22. Dezember 2021 der Unternehmer - Vereinigung gegen den EU-Beitritt

​​​​​​


Sehr geehrte Mitglieder, sehr geehrte Sympathisanten

Im Herbst dieses Jahres erreichte uns folgendes Mail von unserer Präsidentin Frau Gerda Strasser:
‘Liebe Vorstandsmitglieder, liebe Revisorinnen

Ich musste mich einer Gehirntumor-Operation unterziehen und eine Bestrahlung steht noch aus. Aus diesen Gründen sehe ich mich gezwungen, mein Amt mit sofortiger  Wirkung niederzulegen. Es tut mir wahnsinnig leid und schmerzt mich sehr, den ich habe das Präsidium immer  mit sehr viel Freude ausgeübt. Hatte noch soviel vor …’

Mit Bestürzung erfuhren wir von diesen Umständen und wünschen Frau Gerda Strasser erst einmal gute Besserung und danken ihr für ihre wirkungsvolle Ausübung des Präsidentenamtes. Unser Vizepräsident, Herr Benjamin Fischer übernimmt interimistisch das Päsidentenamt.

Wir alle sind Frau Gerda Strasser für ihre hervorragende Tätigkeit als Präsidentin unserer Vereinigung ausserordentlich dankbar.

Der Vorstand ist daran, einen neuen Präsidenten oder Präsidentin zu  finden und Ihnen dann entsprechende Mitteilung zu machen. Die Nomination wird an der nächsten Generalversammlung im Mai  2022 den Mitgliedern zur Annahme empfohlen. 

Falls Sie interessiert sind, im Vorstand mitzuwirken, sind wir für Ihre Meldung dankbar. Ebenso sind mögliche Kandidaten oder Kandidatinnen, die am Präsidentenamt interessiert wären, gebeten uns dies mitzuteilen. Vielen Dank im voraus für Ihre Initiative.

Zur aktuellen politischen Lage. Es gibt leider immer wieder Parlamentarier und gewisse Grupppen die mit einem Beitritt zur EU und oder einem für die Schweiz negativen Rahmenabkommen weibeln und damit das gegenseitige Klima vergiften. Wir bleiben deshalb wachsam und unserem Ziel  treu. Kein Beitritt zur EU.

‘Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren’

Wir wünschen Ihnen schöne Festtage und alles Gute und gute Gesundheit im Neuen Jahr.

Mit freundlichen Grüssen

 

Benjamin Fischer, Vizepräsident und Präsident ad interim

Theobald O. Schmid, Rechnungsführer

__________________________________________________________

 

 

Am 28.11. stimmen wir darüber ab, dass das Volk seine durch unsere Vorfahren erkämpfte Macht an die Exekutive abgibt.
Deckname: COVID Gesetz

Impfen hin oder her, Pandemie oder nicht - da geht es eigentlich um was ganz Bedeutenderes!! Unsere Art der Demokratie🇨🇭

NEIN am 28.11. 

Es braucht keine Verfassungsänderung um das Problem dieser Pandemie zu lösen…

.

_________________________________________________________________

.

.

Eu-No Newsletter vom 12. Oktober 2021

Irreführung in der Schweizer EU-Politik durch Sprachmanipulation

Vier Beispiele:

1. «Die Schweiz nimmt am EU-Binnenmarkt teil»

Sowohl die EU-Kommission wie auch Schweizer EU-Turbos behaupten, die Schweiz nehme am EU-Binnenmarkt teil und müsse deshalb auch EU-Recht übernehmen. Daraus wird abgeleitet, der EuGH müsse für die Streitschlichtung zuständig sein. Basierend auf dieser Argumentation versuchte man der Schweiz das Institutionelle Rahmenabkommen aufzudrängen, das glücklicherweise in letzter Minute vom Bundesrat abgelehnt wurde.

Tatsache: Der Warenhandel der Schweiz mit der EU basiert auf dem Freihandelsvertrag von 1972, der dem WTO-Recht und dem WTO- Streitschlichtungsverfahren unterstellt ist. Die Schweiz ist nicht am EU-Binnenmarkt beteiligt. Sie exportiert in die EU, sowie die EU in die Schweiz exportiert, ohne dabei das Recht der Gegenseite übernehmen zu müssen. Die Schweiz hat einen eigenen Binnenmarkt und die EU den ihrigen. Das Verhältnis basiert auf dem gegenseitigen Marktzugang.

2. «Das Institutionelle Rahmenabkommen sichert den bilateralen Weg»

Die EU-Kommission und Schweizer EU-Turbos behaupten, nur das Institutionelle Rahmenabkommen ermögliche die Weiterführung des bilateralen Wegs Schweiz-EU.

Tatsache: Das Institutionelle Rahmenabkommen bedeutet das Ende des bilateralen Wegs! Nach Annahme dieses Abkommens hätte die EU alle darin enthaltenen Bestimmungen unilateral ändern können. Falls die Schweizer Stimmbürger eine solche Änderung abgelehnt hätten, wäre die Schweiz mit Ausgleichsmassnahmen bestraft worden. Das wäre das Ende des bilateralen Wegs auf zwischen der Schweiz und der EU gewesen.

3. «Erosion der bilateralen Verträge»

Dazu Zitate aus dem ausgezeichneten NZZ-Artikel von Gerhard Schwarz vom 07.09.2021 unter dem Titel: «Anhänger des Rahmenabkommens warnen vor einer Erosion der bilateralen Verträge. Doch eigentlich geht es um Machtgebaren»

Schwarz identifiziert falsche Begrifflichkeiten, welche im Nachzug zum gescheiterten Rahmenabkommen kursieren. Der Begriff Erosion zum Beispiel gaukelt eine natürliche Verschlechterung des bilateralen Verhältnisses vor, dabei geht es um etwas ganz anderes. Schweizer EU-Turbos bezeichnen aber fast jede für die Schweiz schlechte Entwicklung im Verhältnis zur EU als Erosion und wollen damit suggerieren, dass dies eine natürliche Folge des Abbruchs sind. «Die Verantwortung für die Verschlechterung läge damit allein bei der Schweiz, wie wenn ein Bauherr sein Haus an einen Lawinenhang oder in ein Überschwemmungsgebiet baut. Man spürt die Absicht und ist verstimmt, denn diese Sicht ist falsch.»

Aber auch der Entscheid der EU, keine neuen Verträge abschliessen zu wollen, kann man nicht als Erosion bezeichnen « Nur die

Verbreiterung des regulatorischen Grabens dort, wo der Binnenmarkt vertieft wird und die Schweiz dies nicht nachvollzieht, ist eine Erosion. Der Rest ist eine Mischung aus Schmollen und Machtgebaren.»

Ebenfalls ist Schwarz der Meinung, dass man aufpassen muss, wenn ein Wort plötzlich öfter auftaucht. «Man weiss nie, ob das Wort fast zufällig von vielen aufgegriffen wird, es sich also um eine Modeerscheinung handelt, oder ob es nur scheinbar unschuldig verwendet und mit ihm subtil Politik gemacht wird. Doch absichtlich oder gedankenlos – falsche und unpräzise Wörter können einiges anrichten.»

4. «Kohäsionsmilliarde»

Was die EU anfänglich als einmalige Kohäsionsmilliarde zur Hilfe von osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten von der Schweiz verlangte, wurde plötzlich umgetauft. Jetzt spricht die EU-Kommission von Weiterführung der Kohäsionszahlungen, die aber fortan «Marktzutrittsbeiträge» genannt werden sollen. Das gibt es sonst nirgends auf der Welt, dass ein Land einem anderen einen «Marktzutrittsbeitrag» bezahlt. Dafür, dass die Schweiz Waren in die EU exportieren «darf», soll sie von jetzt an regelmässige Marktzutrittsbeiträge zahlen müssen. Das ist umso unsinniger, als die EU jährlich ca. CHF 20 Milliarden mehr in die Schweiz exportiert, als die Schweiz in die EU. Eigentlich müsste daher die EU der Schweiz einen höheren «Marktzutrittsbeitrag» zahlen als umgekehrt.

Fazit

Diese vier Beispiele zeigen, wie die EU-Kommission und Schweizer EU-Turbos durch Sprachmanipulation versuchen, die aus ihrer Sicht «naiven» Schweizer Bürgerinnen und Bürger in die Irre zu führen.

Gerhard Schwarz zitiert zu Recht Konfuzius: «Wenn die Worte nicht stimmen, ist das Gesagte nicht das Gemeinte. Wenn, was gesagt wird, nicht stimmt, stimmen die Werke nicht. Gedeihen die Werke nicht, verderben Sitten und Künste. Darum achte man darauf, dass die Worte stimmen.»

Pedro Reiser 12.10.2021

.

______________________________________________________________

.

EU-No Newsletter vom 9. September 2021

Der Kampf geht definitiv weiter

Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat den mutigen Entscheid getroffen, die Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen mit der EU zu beenden. Umfragen zeigen, dass die Bevölkerung eine solch politische Anbindung nie unterstützt hätte. Das Abkommen hätte der Schweiz mehr geschadet als genützt. Doch nicht alle sind zufrieden und bereits macht sich Widerstand gegen diesen Bundesratsentscheid breit. Viele Akteure, vor allem linke und pseudoliberale EU-Turbos wollen nach wie vor eine Anbindung an Brüssel. Ihnen ist jedes Mittel recht und auch zuzutrauen. Ein definitives Ende der Diskussion rund um eine

institutionelle Einbindung der Schweiz in die EU ist deshalb noch lange nicht zu erwarten

Neuer Deckname gesucht

Es erstaunt deshalb nicht, dass bereits zahlreiche Formen, wie ein Rahmenabkommen oder ähnliches wieder ein Thema werden könnte, zur Debatte stehen. Da wäre zum Beispiel die neuste Idee der SP, die Verhandlungen mit der EU schnellstmöglich wieder aufzunehmen. Die Schweiz würde mit einem solchen Verhandlungsneuanfang aber völlig unglaubwürdig und gar unterwürfig an den Verhandlungstisch zurückkehren. Das kann nicht im Interesse der Schweiz sein. Gleichzeitig bringt die SP gar den EU-Beitritt wieder auf den Tisch. Aber auch das dürfte vor dem Volk keine Chance haben.
Ein anderer Vorschlag kommt von Operation Libero, nämlich der einer Volksinitiative. Der Initiativtext liege bereits vor und beinhalte einen Verfassungsartikel, der die sofortige Unterzeichnung des Rahmenabkommens verlangt. Weitere Initiativ-Varianten gehen in die Richtung eines EU-Beitritts oder verlangen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum EWR. Möglich sind aber auch vage gefasste Verfassungsartikel, die den Bundesrat dazu zwingen, die institutionellen Probleme mit der EU doch noch irgendwie zu lösen. Das Ständemehr dürfte aber ein Hauptgrund sein, wieso solche Ideen nur heisse Luft darstellen. Denn bei einer Initiative müssten die EU-Turbos Volk und Stände überzeugen. Deshalb ist es eher wahrscheinlich, dass in den nächsten Jahren ein neues Vertragspaket geschnürt, und als Bilaterale III daherkommen wird. Oder das Rahmenabkommen wird in kleinen Portionen unter dem Radar einer grossen Volksinitiative am Volk vorbeigeschmuggelt. Wachsamkeit ist gefragt!
Intellektuelle Ideen
Laut Thomas Cottier, emeritierter Rechtsprofessor und Präsident der Vereinigung «Die Schweiz in Europa» müsse das Ziel einer Initiative aber sein, dass eine richtige europapolitische Debatte in Gang gebracht wird. Einmal mehr wird hier die EU mit Europa verwechselt. Laut dem Professor kann ein zukünftiger Plan B nur daraus bestehen, dass die Schweiz sich künftig noch stärker als bisher selbstständig ans EU-Recht anpassen soll. Er vergisst aber, dass die Unterschiede zwischen dem Schweizer Recht und EU-Recht bewusste Unterschiede sind, die zum Vorteil der Schweiz sind. Deshalb haben sich letztendlich auch so viele Akteure gegen das Rahmenabkommen gestellt, weil sie einen Vorteil der Unterschiedlichkeit gesehen haben, von den Gewerkschaften, die einen besseren Arbeitnehmerschutz sehen, bis hin zu Wirtschaftsvertretern, die smartere oder weniger Regulierungen als in der EU als Standortvorteil sehen.
Laut Cottier könnte ein Instrument, mit welchem die Bundesversammlung den Entscheid des Bundesrates rückgängig machen könnte, auch eine Parlamentarische Untersuchungskommission PUK sein. Dieses Szenario ist jedoch unwahrscheinlich und zeugt mehr von der Verzweiflung und Emotionalität des Verfassers, also von einer sachlichen und analytischen Sicht.


Rahmenabkommen wird wieder ein Thema


Bundesrat Ignazio Cassis schliesst nicht aus, dass die Schweiz nach dem Abbruch der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen dereinst wieder mit der EU über institutionelle Fragen sprechen könnte. Auch Valentin Vogt vom Arbeitgeberverband geht davon aus, dass das Rahmenabkommen früher oder später wieder ein Thema sein wird. Es ist also nicht die Zeit zum Ausruhen, sondern um sich weiter für die Unabhängigkeit und gegen den schleichenden EU-Beitritt zu engagieren.

Komitee Nein zum schleichenden EU-Beitritt

.

.

.

____________________________________________________________________

.

ERGEBNIS DER SCHRIFTLICHEN ABSTIMMUNG DER MITGLIEDER DER UNTERNEHMER-VEREINIGUNG GEGEN DEN EU-BEITRITT (ANSTELLE DER GENERALVERSAMMLUNG)

Die anfangs Juni 2021 versandten Fragen an die Mitglieder brachten einen Rücklauf von 40.62%.

Somit ist das Protokoll der Generalversammlung vom 20. Juni 2020 ohne Gegenstimme genehmigt.

Der Jahresbericht 2020 ist ohne Gegenstimme genehmigt.

Die Jahresrechnung 2020 und der Revisionsbericht sind ohne Gegenstimme genehmigt.

Dem Kassier und dem Vorstand wurde die Décharge für das Vereinsjahr 2020 erteilt.

Der Jahresbeitrag für das Jahr 2021 wurde auf CHF 150.00 festgesetzt.

Die Präsidentin, FRAU GERDA STRASSER, wurde einstimmig für 2 Jahre wiedergewählt.

Der Vorstand wurde für weitere 2 Jahre wiedergewählt.

Die beiden Rechnungs-Revisoren wurden für weitere 2 Jahre wiedergewählt.

INSGESAMT WAR DER RÜCKLAUF DER ANTWORTEN MIT 40.62 % ERFREULICH HOCH.

DER VORSTAND DANKT FÜR DAS AUSGESPROCHENE VERTRAUEN.

TH. O. SCHMID,
RECHNUNGSFÜHRER

 

__________________________________________________

.

.

Medienmitteilung 14.8.2021 Komitee EU-No: Wie weiter nach dem Etappensieg? - Komitee Nein zum schleichenden EU-Beitritt

Komitee EU-No: Wie weiter nach dem Etappensieg? 

Der Bundesrat hat im Mai 2021 die Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Ab-kommen (InstA) abgebrochen. Dies ist für das Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt (EU-No) ein grosser Etappensieg. EU-No wurde am 23. Oktober 2013 eigens zum Zweck ge-gründet, das von der EU ausdrücklich gewünschte InstA – auch Rahmenvertrag genannt – zu verhindern. Dieses Abkommen hätte die Hoheit zum Erlass zahlreicher schweizerischer Ge-setze an die EU ausgelagert und den EU-Gerichtshof als endgültig entscheidende Instanz an-erkannt. Das EU-No-Komitee hat bei der Gründung bekannt gegeben, dass es sich auflösen wird, wenn dieses InstA beseitigt ist. 

Die Gefahr dieses verhängnisvollen Eingriffs in die Schweizerische Freiheit und Souveränität ist jedoch noch nicht gebannt. Hinter den Kulissen arbeiten diverse Kreise unermüdlich weiter an diesem Ziel. Auf kurz oder lang wird die Frage nach einer institutionellen Anbindung der Schweiz an die EU wieder zum Thema werden. 

Da die Verhinderung einer solchen Andockung der Schweiz das alleinige Ziel von EU-No war und diese Bedrohung nicht vom Tisch ist, hat sich der Vorstand mit der Frage der Zukunft des Komitees beschäftigt. 

Neben dem EU-No Komitee ist die ebenfalls überparteiliche Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) tätig. Der Vorstand von EU-No hat aufgrund dessen beschlossen, eine Zusammenlegung von AUNS und EU-No zu prüfen. Er erachtet es als zweckmässig, dadurch die Kräfte zu bündeln, um sich in Zukunft wirkungsvoller für die Freiheit, Unabhän-gigkeit und Neutralität einzusetzen und für kommende Volksabstimmungen gewappnet zu sein. Gespräche mit der AUNS werden ergebnisoffen aufgenommen. 

Komitee «Nein zum schleichenden EU-Beitritt» (EU-No) 

Für Rückfragen:
Roger Köppel
Präsident EU-No
roger.koeppel@weltwoche.ch
079 620 80 12 

.

__________________________________________________________________________

.

Weiningen, 29. Juni 2021

Rundschreiben vom 29. Juni 2021


Liebe Mitglieder, liebe Sympathisanten

​​​​​​Das Rahmenabkommen mit der EU ist vorerst Geschichte. Endlich hat der Bundesrat gegenüber der Europäischen Union Rückgrat und Stärke gezeigt. Dieser wichtige Entscheid für unser Land war längst fällig, denn die EU war nicht bereit Kompromisse beim Lohnschutz und der Unionsbürgerrichtlinie zu machen. Wir sind auch nicht bereit, unsere Gerichtsbarkeit vollständig dem Europäischen Gerichtshof zu unterstellen, denn das würde an unserer Souveränität kratzen.

Seit Jahren kämpfen wir zusammen mit anderen Organisationen an vorderster Front gegen diesen unseligen Unterwerfungsvertrag. Wir sind kein EU-Mitglied,  wollen es auch nie sein. Trotzdem pflegen wir gute nachbarschaftliche Beziehungen mittels der bilateralen Verträge zur Europäischen Union.

Die Schweiz ist ein wichtiger Handelspartner der Europäischen Union. Die EU hat uns gegenüber ein Handelsbilanzüberschuss von 2 Milliarden. Im weiteren arbeiten  ca. 340'000 Grenzgänger bei uns. Also liegt es auch im Interesse der EU, weiterhin gute Beziehungen zur Schweiz aufrechtzuerhalten. Bundesbern tut gut daran, nichts zu überstürzen, Ruhe zu bewahren und sich nicht auf irgendwelche Erpressungsversuche seitens der EU einzulassen. 

Auch wenn es in der Bundesverwaltung wie im Nationalrat immer noch viele ideologisch geprägte EU-Turbos gibt, wir werden unsere direkte Demokratie unsere Souveränität und unsere föderalistischen Strukturen weiterhin mit aller Kraft verteidigen.

Ein Danke an den Bundesrat für diesen historisch wichtigen Entscheid! 

Uns allen war von Anfang an klar, dass der Bundesratsentscheid nicht so einfach durchgeht. Nun kriechen die EU-Turbos aus allen Löchern. Wermuth und Molina SP wollen sich nun hinter dem Rücken des BR direkt mit europäischen Sozialdemokraten treffen, vor allem mit jenen, die in der EU-Kommission sitzen. Das ist nach Art. 267 StGB diplomatischer Landesverrat und müsste geprüft werden. Sie haben k e i n Mandat um zu verhandeln und es ist eine Affront gegenüber unserer Landesregierung. Aber diese Haltung passt ja ins Schema der SP. Erst sind sie gegen das Rahmenabkommen und jetzt peilen sie gleich einen EU-Beitritt an. 

Gemäss einer Studie zur «Sicherheit 2021» der ETH Zürich: “Sichere, vertrauensvolle, autonome und neutrale Schweiz. Schweizer Stimmbevölkerung fühlt sich sicher und hat grosses Vertrauen in Schweizer Institutionen. Aussenpolitisch bevorzugt sie eine neutrale, politisch autonome Schweiz, die nur in
wirtschaftlichen und humanitären Belangen mit anderen Staaten kooperiert. 
  • EU-Beitritt 83 % Nein
  • Neutralität 96 % Ja, 
  • Politische und wirtschaftliche Autonomie (Unabhängigkeit) 79 % Ja (+2%).” 

Also was soll das ewige Parteiengeplänkel in Bern? Jeder der da oben sitzt, hat mal einen Eid geschworen und offenbar vergessen. Der Eid lautet: «Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.» - Dies gilt ohne wenn und aber! 

Auch die Abstimmung vom 13. Juni war ganz in unserem Sinne. 59,64 Prozent der Stimmberechtigten gingen an die Urne. Die Schweiz sagt mit 51.6 Prozent Nein zum CO2-Gesetz, nimmt aber das Covid-19-Gesetz (60.2 Prozent Ja) und das Terrorismusgesetz (56.6 Prozent Ja) an. Die Trinkwasser-Initiative wird mit 60.7 % der Stimmen abgelehnt, ebenso die Initiative Pestizidverbot (60.6 %). Beide Vorlagen scheitern auch am Ständemehr. In zwölf Kantonen stimmten die Bürgerinnen und Bürger zudem über 20 weitere Geschäfte ab. Basel-Stadt hat die Einführung eines Mindestlohns angenommen und Graubünden wählt 2022 das Parlament neu im Proporz-System.

Im weiteren ist die Schweiz 2021 das innovativste Land Europas.

Die Schweiz führt die Rangliste der wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaft der Welt an. Sie hat die Corona-Krise besser bewältigt als andere Länder. Die vom Lausanner IMD seit 1989 herausgegebene Liste wurde zuvor von Singapur angeführt. 

Also summa-summarum – wir sind auf gutem Weg und dürfen Stolz sein auf die erreichten Ziele und unser schönes Land. Die Volksvertreter in Bern täten gut daran, mehr auf die Stimme des eigenen Volkes zu hören und ihre politischen Ambitionen und Machtgelüste im Sinne der Schweizer Bevölkerung umzusetzen, 

Sobald wir unsere nächste öffentliche Veranstaltung planen können, werden wir Sie gerne informieren. 

Kämpfen wir weiter für unser Land, unsere Freiheit und Unabhängigkeit. Für Ihr Engagement danke ich Ihnen.

Mit feundlichem Gruss

Gerda Strasser
Präsidentin Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt


___________________________________________________________________

Ich rege mich furchtbar darüber auf, dass einige ‚schweizabtrünnige‘ Parlamentarier und andere gleichgesinnte Individuen der EU die ‚Kohäsionsmilliarde zahlen wollen für das Recht im EU Raum Waren zu verkaufen und so ein Novum im Welthandel einführen und sogar noch das Gegenrecht vergessen wollen. Das dürfen wir doch unter keinen Umständen zulassen.

______________________________________________________________

Danke an den Bundesrat!

Das Rahmenabkommen mit der EU ist vorerst Geschichte. Endlich hat der Bundesrat gegenüber der EU Rückgrat und Stärke gezeigt. Dieser wichtige Entscheid für unser Land war längst fällig, denn die EU war nicht bereit Kompromisse beim Lohnschutz und der Unionsbürgerrichtlinie zu machen. Wir sind auch nicht bereit, unsere Gerichtsbarkeit vollständig dem Europäischen Gerichtshof zu unterstellen, denn das würde an unserer Souveränität kratzen.

Seit Jahren kämpfen wir zusammen mit anderen Organisationen an vorderster Front gegen diesen unseligen Unterwerfungsvertrag. Wir sind kein EU-Mitglied,  wollen es auch nie sein. Trotzdem pflegen wir gute nachbarschaftliche Beziehungen mittels der bilateralen Verträge zur EU.

Die Schweiz ist ein wichtiger Handelspartner der EU. Die EU hat uns gegenüber ein Handelsbilanzüberschuss von 2 Milliarden. Im weiteren arbeiten  ca. 340'000 Grenzgänger bei uns. Also liegt es auch im Interesse der EU, weiterhin gute Beziehungen zur Schweiz aufrechtzuerhalten. Bundesbern tut gut daran, nichts zu überstürzen, Ruhe zu bewahren und sich nicht auf irgendwelche Erpressungsversuche seitens der EU einzulassen.

Auch wenn es in der Bundesverwaltung wie im Nationalrat immer noch viele ideologisch geprägte EU-Turbos gibt, wir werden unsere direkte Demokratie unsere Souveränität und unsere föderalistischen Strukturen weiterhin mit aller Kraft verteidigen.

Unerhört ist, dass Markwalder FDP auf Radio SRF zugibt, dass sie die Verträge mit EU-Diplomaten ausgearbeitet habe. Also hinter dem Rücken des Bundesrates! (Tweet unten)

Kämpfen wir weiterhin für eine freie, unabhängige Schweiz. Ein Dankeschön an alle, die uns seit Jahren in diesem Kampf unterstützen.

.

Gerda Strasser, Präsidentin Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt

.

_________________________________________________________

Am 26. Mai 2021 hat der Bundesrat entschieden, das Rahmenabkommen nicht zu unterzeichnen.
Das ist ein endlich getroffener Entscheid für die Schweiz und im Interesse der Schweiz, ohne die Beziehungen mit der EU weiter zu tangieren. Es gibt auch keinen Plan B. 

In Zukunft werden anstehende Probleme zwischen der EU und der Schweiz wie üblich besprochen und entsprechende Lösungen gesucht.

Nun machen sich schon wieder die 'Spezialisten im Ausgeben von fremdem Geld` unter den Parlamentariern bemerkbar, die die Kohäsions-Milliarde an die EU zahlen wollen. Wofür? Die 'neuen' EU-Mitgliedstaaten im Osten sind inzwischen blühende Wirtschaftsnationen und benötigen keine Unterstützung mehr. Eine Milliarde für das Recht, Waren und Dienstleistungen im EU-Raum verkaufen zu dürfen; das wäre ein Novum im Welthandel und müsste auf Gegenseitigkeit beruhen. Somit müsste auch die EU für das Recht, Waren und Dienstleistungen in der Schweiz zu verkaufen, bezahlen. Das ergäbe dann ein Plus für die Schweiz, da die Exporte der EU in die Schweiz höher sind als die Exporte der Schweiz in die EU.

Es gilt wachsam zu bleiben und nach wie vor darauf zu bestehen, dass unter allen Umständen die Interessen der Schweiz und deren Bevölkerung gewahrt und vertreten werden.

Theobald O. Schmid, Ehrenpräsident der Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt 

.

____________________________________________________________

EU-No Newsletter vom 31. Mai 2021

Schlacht gewonnen, Krieg noch nicht

Der Bundesrat hat erfreulicherweise die Verhandlungen zum Rahmenabkommen Schweiz-EU abgebrochen. Es ist auch bemerkenswert, wie in der öffentlichen Diskussion die Souveränitätsfrage in den letzten Monaten zu einem dominanten Thema wurde. Die Schlacht ist also gewonnen, aber der Krieg keinesfalls!

Warum? Weil die institutionellen Souveränitätsfragen nach wie vor auf dem Tisch sind. Der Bundesrat hat den Vertrag aus anderen Grünen abgelehnt. Einen Antrag, für die Schweiz auf eine institutionelle Anbindung an die EU grundsätzlich zu verzichten, hat der Bundesrat in einer internen Abstimmung sogar ausdrücklich abgelehnt.

Das bedeutet: EU-Rechtsübernahme, EU-Richter, EU-Sanktionen und EU-Guillotinen sind für eine Mehrheit der Regierung und die Parteien nach wie vor aktuell und eine mögliche Perspektive.

Der Zweck des EU-No-Komitees besteht darin, eine solche institutionelle Anbindung zwingend zu verhindern. Denn sie würde die Staats- und Erfolgssäulen der Schweiz zerstören: Unabhängigkeit, direkte Demokratie und die Eigenständigkeit der Kantone. Auch die bewährte Neutralität würde durch eine institutionelle EU-Anbindung beseitigt. Wir müssen deshalb wachsam bleiben und die Entwicklungen genau beobachten. Es gibt bereits Anzeichen, dass sich die Mitte-Links-Parteien zusammen mit den Wirtschaftsverbänden und allenfalls mit den Gewerkschaften formieren und den Ausverkauf der direkten Demokratie der Schweiz schon bald unter anderem Namen und mit anderen Mittel erneut vorantreiben werden.

So sind natürlich auch die wenig verbliebenden EU-Befürworter in den Startlöchern, die Schweiz direkt oder schleichend in die EU zu manövrieren. Zu guter Letzt wird auch die EU die Forderung der Rechtsvereinheitlichung und gerichtlichen Kontrolle wieder bringen. Es droht also die Gefahr, dass alter Wein in neuen Schläuchen aufbereitet wird.

Es gilt, weiterhin die schweizerische Souveränität, die Volksrechte und unsere Staatssäulen zu verteidigen. Es darf niemals eine automatische Rechtsübernahme, eine Unterstellung unter fremde Richter und auch keine fremden Guillotinen geben. Erst wenn die Regierung eine institutionelle Bindung ein für alle Mal zurückweist und in diesem Punkt unmissverständlich Klarheit schafft, wird der Auftrag unseres Komitees erfüllt sein.

Komitee Nein zum schleichenden EU-Beitritt

EU-No Newsletter vom 30. April 2021

Auf welchem Planeten leben diese Politiker?

Die Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat haben sich zum Rahmenabkommen und zum Besuch von Bundespräsident Guy Parmelin in Brüssel geäussert. Die Verlautbarungen lassen nur einen Schluss zu: Der Grossteil der Politikerinnen und Politiker in Bern haben jeglichen Bezug zur Gesellschaft verloren. Nur so ist zu erklären, dass diese Entscheidungsträger noch immer am Rahmenabkommen festhalten. Es ist so, wie wenn sie die sehr breite und ablehnende Debatte zum Rahmenabkommen des letzten Jahres nicht mitbekommen hätten. Das Abkommen wird von allen Seiten inzwischen bekämpft, weil es dermassen schlecht ist für die Schweiz. Das gilt es jetzt endlich ernst zu nehmen und diese Übung abzubrechen.

Die Politikerinnen und Politiker der Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat leben offenbar auf einem anderen Planeten. Sie haben offensichtlich die sehr breite und fundierte Kritik am Rahmenabkommen der letzten Jahre und insbesondere des letzten halben Jahres verpasst und scheinen nicht realisiert zu haben, dass das Rahmenabkommen in der Schweiz keine Chance hat. Gewerkschaften, Sozialpartner und selbst Wirtschaftsverbände haben nichts für diese politische Integration in die EU mehr übrig. Von links-grün bis bürgerlich-rechts, sowie auch die Mitte können diesem Vertrag nichts mehr abgewinnen. Aus akademischen und zivilgesellschaftlichen Kreisen kommen ebenfalls kritische Rückmeldungen, zu tiefgreifend sind die Konsequenzen dieses Kolonialvertrages. Es scheint so, dass nur noch ideologisch geprägte EU-Turbos für diese institutionelle Einbindung in die EU sind. Das ist aber eine sehr dünne Decke. Sie haben keine Argumente, sondern nur Schlagworte. Sie wissen nicht einmal, was im Vertrag steht.

Jetzt gilt es endlich reinen Tisch zu machen. Die Schweiz will und braucht kein solches Abkommen. Eine automatische Rechtsübernahme, die Unterstellung unter das Gericht der Gegenpartei und eine erweiterte Guillotineklausel sind der Schweiz unwürdig. Es gilt die Souveränität und Interessen von Land und Leuten mit aller Kraft zu verteidigen!

Komitee Nein zum schleichenden EU-Beitritt

.

_________________________________________________________________

.

.

Weiningen, 15. April 2021

Rundschreiben vom 15. April 2021 der Präsidentin

der Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt

Liebe Mitglieder, liebe Sympathisanten

Das Thema Rahmenvertrag ist derzeit wieder einmal ganz oben auf der Liste  des Bundesrates. Er prüft  einem Medienbericht zufolge den Ausstieg aus den Verhandlungen mit der EU über den Rahmenvertrag. Bundespräsident Guy Parmelin soll am 23. April nach Brüssel reisen um sich mit Frau von der Leyen zu treffen. Es wird dies der letzte Versuch sein, das Rahmenabkommen doch noch zu retten, oder zumindest eine Eiszeit in den bilateralen Beziehung zwischen der Schweiz und der EU zu verhindern. Der Bundesrat will am nächsten Mittwoch entscheiden, ob Guy Parmelin auch noch von Aussenminister Ignazio Cassis oder weiteren Bundesratsmitgliedern begleitet werden soll. Hoffentlich bleibt Keller-Sutter zu Hause – dieser Frau traue ich nicht mehr über den Weg, genausowenig wie gewissen FDP-Wirtschaftsvertretern, die den totgesagten Vertrag wiederbeleben wollen. Weiter macht sich mit Progesuisse eine neue Bewegung für ein EU-Rahmenabkommen stark. Und schlimm wäre, wenn  das Abkommen doch noch ins Parlament kommt. Dann würden die Linken, die Mitte und auch die FDP wieder umkippen, denn gegen die SVP ist ja schliesslich alles erlaubt, da kann man die Meinung und seine Haltung wechseln wie das Hemd. Egal was das für unser Land bedeutet.......

Der Schweiz und ganz Europa steht ein Wirtschaftseinbruch bevor, der seinesgleichen sucht. Als Folge der Coronavirus-Pandemie haben etliche Regierungen massive Einschränkungen für unsere Gesellschaft und Wirtschaft angeordnet, die uns noch jahrelang beschäftigen werden. Auch der Bundesrat hat weite Teile des öffentlichen Lebens stillgelegt. Viele Kleingewerbler, also KMU’s, die das Rückgrat der Schweizer Wirtschaft bilden, sind trotz der staatlichen Hilfen in grossen Nöten. Viele Arbeitnehmer fürchten um ihre Stelle, viele sind derzeit noch in Kurzarbeit und wissen nicht,  ob sie je wieder in ihren angestammten Beruf zurückkehren können. Viele werden als Folge der Corona-Krise Konkurs anmelden müssen, somit werden viele Existenzen zerstört. Das aktuelle Corona-Regime der Mitte-Links-Mehrheit des Bundesrates kostet 750 Millionen Steuerfranken – pro Woche. Doch obwohl seit Pandemiebeginn klar ist, dass Testen und Impfen den Menschen wieder ein freies Leben und Arbeiten ermöglichen würden, versagt das Departement von Gesundheitsvorsteher Alain Berset auf der ganzen Linie. Das ist bei den linken Gutmenschen Programm.  Auch die Art und Weise, wie Christian Levrat von Sommaruga zum neuen Post-VR-Präsidenten ernannt worden ist. Dieser Vetterliwirtschaft der Linken muss endlich ein Riegel geschoben werden. Im weiteren darf die Frage erlaubt sein, wie kann ein Gewerkschafter ein solches Unternehmen führen? Am 13. Juni 2021 stimmt die Schweiz über die Trinkwasserinitiative und die Pestizid-Initiative ab. Die beiden Vorlagen stellen die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz ernsthaft in Frage und gefährden die Existenz der Schweizer Bäuerinnen und Bauern. Natürlich will jeder von uns sauberes Trinkwasser und pestizidfreies Obst und Gemüse essen. Die Initianten werden aber nicht müde, die Landwirtschaft schlechtzureden. Es bestehen bereits heute hohe ökologische Anforderungen die ständig weiterentwickelt werden. Unsere Tierschutzauflagen sind Heute bereits die strengsten weltweit und beim Schutz von Boden, Wasser und Luft sind wir in der Schweiz führend. Weiter wird bei uns mit wirksamen Kontrollen sichergestellt, dass die geltenden Normen eingehalten werden. Wenn die Initiative angenommen wird, wird dies mit grosser Wahrscheinlichkeit zu mehr Importen aus dem Ausland führen – ob dies dann für den Einzelnen von uns ein Vorteil ist, überlasse ich Ihrem gesunden Menschenverstand. Unterstützen Sie unsere Schweizer Bauern uns legen Sie ein doppeltes NEIN in die Urne. Der Vorstand der SVP Schweiz sprach sich einstimmig für ein Nein zum linken CO2-Gesetz aus. Dieses bringt dem Klima nichts und führt für Bevölkerung  und Gewerbe zu noch mehr Steuern, Abgaben, Bevormundung und Bürokratie. Zudem diskriminiert das Gesetz, das unter anderem Treibstoffe verteuern will, die aufs Auto angewiesene Landbevölkerung.

Ich wünsche Ihnen  allen eine gute Zeit, bleiben Sie gesund! Wir danken Ihnen für Ihre tatkräftige Unterstützung.

Mit freundlichem Gruss

Gerda Strasser

Präsidentin Unternehmer-Vereinigung gegen den EU-Beitritt

_________________________________________________________________

.

EU-No Newsletter vom 19. März 2021

Die Kleinen verlieren mit dem Rahmenabkommen

Der Bund-Artikel «Die wahren Absichten der EU-Gegner» verleumdet auf unseriöse Weise die neuen Wirtschaftskomitees, die sich gegen das Rahmenabkommen gebildet haben. Die Argumentation ist von Grund auf falsch. Die reichen, grossen und global ausgerichteten Unternehmen haben am wenigsten Probleme damit, ihr Lobbying in Brüssel aufzuziehen, ohne mühsame Volksabstimmungen, ohne Föderalismus und Schweizer Konsensfindung. Es ist wohl eher so, dass die kleinen Unternehmen, das Gewerbe und die lokal ausgerichtete Wirtschaft mit dem Rahmenabkommen an Einfluss verlieren würden, weil es ihnen nicht möglich ist, Brüssel zu beeinflussen. Die direkte Demokratie und die dezentralen Strukturen der Schweiz sind viel mehr ein Garant dafür, dass die Politik und Regierung in der Gesellschaft und hiesigen Wirtschaft verankert bleibt. Wenn wir mit dem Rahmenabkommen Gesetzgebung, Auslegung und Durchsetzung nach Brüssel delegieren, verlieren wir diese Vorteile.

Der besagte Artikel versucht mit einer waghalsigen Argumentation die neu formierten Wirtschaftskomitees, die das Rahmenabkommen bekämpfen, in den Dreck zu ziehen. Dabei stimmt gerade das Gegenteil. Reiche, grosse und global ausgerichtete Firmen haben am wenigsten Probleme damit, wenn die Schweizer Politik von Brüssel dominiert wird. Dies ist darauf zurückzuführen, da es viel effizienter ist, in Brüssel zu lobbyieren und damit für die ganze EU und die Schweiz, als in jedem Land einzeln und zusätzlich in der politisch komplizierten Schweiz. Für diese Kreise ist es doch eher mühsam, immer wieder diese Volksabstimmungen zu bewältigen und mit Vernehmlassungen und dem internen Föderalismus zu kämpfen. Bei uns dürfen alle mitreden. In Brüssel hingegen gilt es nur wenige Beamte und Politiker zu beeinflussen. Diese Tatsache deutet vielmehr darauf hin, dass diese Wirtschaftskreise, die das Rahmenabkommen verhindern wollen, den Vorteil einer konsensbasierten und direktdemokratischen Politik sehen, die viel freiheitlicher und auch ausgewogener ist. Verständlicherweise haben diese Kreise Angst vor der Regulierungs- und Bürokratieflut aus Brüssel. Verständlicherweise möchten diese Kreise die Schweiz eher global, als sehr einseitig und dominant EU-bezogen ausgerichtet sehen. Die Musik in Sachen Wirtschaftswachstum, sowie auch Forschung und Innovation spielt leider nicht in der EU, sondern global, insbesondere in Asien und Amerika. Eine einseitige Bindung an die EU ist da eine schlechte Strategie.

Gewerbe und Landwirtschaft verlieren an Einfluss

Entgegen den Behauptungen des Artikels ist es viel mehr so, dass mit einer Anbindung an die EU-Institutionen die kleinen Akteure in der Schweiz massiv an Einfluss verlieren. Das Gewerbe, die Landwirtschaft, aber auch Vereine und lokale Akteure, etwa im Bereich Nachhaltigkeit haben keine Chance, ihre Interessen, Bedürfnisse und Ideen noch einbringen und umsetzen zu können, weil Brüssel weit entfernt ist und das Lobbying dort von grossen Agenturen, Kanzleien, internationalen Grosskonzernen und Funktionären geprägt ist. Unsere dezentralen Strukturen in Gemeinden und Kantonen, aber auch die Vielzahl an Parteien, Verbänden und Interessengruppen sind viel besser geeignet, Innovation, Fortschritt und Unternehmertum zu fördern, als internationale, bürgerferne Apparate wie in Brüssel. Diese Vorteile dürfen wir nicht aufs Spiel setzen mit einer politischen Integration in die EU. Um erfolgreich und zukunftsgerichtet zu bleiben, brauchen wir mehr Handlungsfreiheit und Agilität, keinen einschränkenden Rahmen und keine starren Mechanismen.

Komitee Nein zum schleichenden EU-Beitritt

 

________________________________________________

 

 

EU-No Newsletter vom 12. März 2021

Ja-Sager haben Vertrag gar nicht richtig gelesen

Sehr oft kommt es vor, dass die Befürworter des Rahmenabkommens den vorliegenden Vertragstext gar nicht kennen und daher auch haltlose Behauptungen in den Raum stellen. So verneinen sie die Stellung des EU- Gerichtshofes, sind blind für die Super-Guillotine oder meinen, die Schweiz werde mit dem sogenannten «decision shaping» bei der EU noch gestärkt. Ein genauer Blick in den Abkommenstext lohnt sich und entlarvt nullkommaplötzlich die Luftschlösser der EU-Befürworter.

In der Vergangenheit wie aktuell zeichnen sich Befürworter des institutionellen Abkommens durch wenig Detail- und Textkenntnisse bezüglich Rahmenvertrag aus. Der Text liegt nun schon mehr als 2 Jahren vor und wurde durch das EU-No-Komitee bereits eingehend analysiert und kommentiert (Link zum Kommentierte Rahmenabkommen). Die Ja-Sager zum schleichenden EU-Beitritt behaupten aber dennoch regelmässig Sachen, die bei einem einfachen Blick in den Vertragstext widerlegt werden. Leider scheint auch bei den Medien hierfür kein genug gutes Sensorium vorhanden zu sein, um solche Fakenews zu entlarven. Hier drei Beispiele:

Klare Stellung des EU-Gerichtshofes

Die Befürworter der EU-Anbindungen versuchen immer wieder die Stellung des EU- Gerichtshofes - also das Gericht der Gegenseite - zu leugnen. Es sei das Schiedsgericht, welches entscheide. Der EuGH habe nur eine nebensächliche Funktion. Tatsache ist, dass das Schiedsgericht kein eigentliches Schiedsgericht ist, sondern eher ein Tarngericht. Artikel 10.3 des vorliegenden Rahmenabkommens ist dabei klar: «Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für das Schiedsgericht verbindlich.» Und auch gemäss Artikel 4.2 «werden die Bestimmungen und Rechtsakte gemäss der vor oder nach der Unterzeichnung des betreffenden Abkommens ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgelegt und angewandt». Der Gerichtshof der Gegenpartei wird somit oberste Gerichtsinstanz, was jeglicher Fairness widerspricht.

Super-Guillotine

Gelegentlich wurde auch schon die Zementierung und Verschärfung der bereits bestehenden Guillotine-Klausel verneint. Es ist aber so, dass das Rahmenabkommen die alte Guillotine aus dem Vertragspaket Bilaterale I, welche auch schon scharf kritisiert wurde, mit allen zukünftigen Abkommen wie auch mit dem Freihandelsabkommen verbunden und erweitert wird. Das wäre eine fatale Verquickung, die uns extrem abhängig und erpressbar macht. In Artikel 22.2 steht dabei folgendes: «Dieses Abkommen und die Abkommen, die sich auf dieses Abkommen beziehen, treten sechs Monate nach Erhalt dieser Notifikation ausser Kraft.»

«Decision shaping»

Aktuell tritt auch die Illusion eines sogenannten «Decision shaping» auf den Plan. Befürworter des Rahmenabkommen wollen uns weismachen, wir würden mit dem Rahmenabkommen ein Recht zugesprochen bekommen, EU-Recht mitzubestimmen, was natürlich den Tatsachen entbehrt. Fakt ist, dass es viel mehr Reisen und Austausch zwischen Beamten, Politikern und sogar Richtern geben wird. Aber im Vertragstext steht nur «Dialog», «Debatte» und «Verständnis», sowie etwas über die Gewährleistung von «grösstmöglicher Teilnahme an der Ausarbeitung ihrer Vorschläge». Das ist also nicht mehr als ein Anhörungs- oder Konsultationsrecht. Nicht einmal die kleinen Mitgliedsländer der EU, die eigentlich volle Mitentscheidungsgewalt haben, fühlen sich noch tatsächlich abgeholt oder vertreten. Dieses «Decision shaping» ist also auch nur ein Feigenblatt, um die Tatsache einer politischen Integration in den EU-Apparat zu vertuschen.

Der folgende Ausschnitt aus einem Blick-Artikel diese Woche verdeutlicht, wie fahrlässig und gleichgültig viele Befürworter in zukunftsweisenden Entscheidungen für die Schweiz vorgehen:

«während der Zürcher FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann (58) ein Unterstützerkomitee zusammenzutrommeln versucht, das einfach mal «blind» Ja sagt zum Rahmenabkommen – egal was die Nachverhandlungen der drei noch offenen Punkte Unionsbürgerrichtlinie, staatliche Beihilfen und Lohnschutz ergeben.»

Komitee Nein zum schleichenden EU-Beitritt

.

_________________________________________________________________

.

EU-No Newsletter vom 26. Februar 2021

Die Kleinen haben wenig zu sagen!

Die EU schmückt sich gerne als Union der Bürger. Eine Studie entlarvt nun aber, dass insbesondere die Bürgerinnen und Bürger von kleineren, aber reichen Ländern in der EU immer weniger Gehör finden und weniger zu sagen haben. Ein Alarmsignal für die Schweiz. Mit dem Rahmenabkommen würde sich die Schweiz an die EU anbinden und damit die eigene Stimme verlieren!

Integration hin zu Gemeinschaftsschulden

Die Europäische Union zählt aktuell 27 Mitgliedstaaten und fast eine halbe Milliarde Einwohner. Das grosse Ziel der Institutionen der EU lautet Integration – Vereinheitlichung. Vor rund 15 Jahren sollte die EU eine Verfassung bekommen und damit einen wesentlichen Schritt von einer Union hin zu einem Bundesstaat nehmen. Doch die Verfassung vermochte sich nicht durchzusetzen und scheiterte. Weitverbreitet in der Union ist die Kritik, dass die Richtung der Gemeinschaft ohnehin von der Achse Berlin-Paris vorgegeben wird – umso mehr jetzt ohne Grossbritannien. Dies war auch in der Corona-Pandemie zu beobachten, als die Einigung Deutschlands und Frankreichs nach schier ewig langen und zähen Verhandlungen zu einem wirtschaftlichen Rettungspaket geführt hat. Insbesondere nach der Einigung zum zweiten Hilfepaket über 750 Mrd. Euro verkündeten die Vertreter in ihren Heimatländern und in der Welt, die EU habe Historisches vollbracht. Doch hier gilt es genauer hinzuschauen, denn in vielen Ländern wurde keine Euphorie kundgetan, schliesslich wurden teils vergemeinschaftete Schulden beschlossen. Die Rede ist konkret von den sogenannt «sparsamen Staaten» Österreich, Schweden, Dänemark und den Niederlanden und von Finnland.

Umfrage bei Bevölkerung sparsamer EU-Staaten

Eine im Oktober 2020 veröffentlichte Studie basiert auf Umfragen in den besagten Ländern. Dabei fallen folgende Punkte auf:

- Unzufriedenheit
Zum einen ist eine Mehrheit der Befragten aus Österreich, den Niederlanden und vor allem Finnland besorgt, frustriert oder wütend über das zweite Rettungspaket.

- Korruptionsvorwürfe
Der zweite auffallende Aspekt betrifft die Verwendung der EU-Gelder. Dabei haben fast 40 % der Befragten Bedenken, dass Gelder unrechtmässig korrupt enteignet und verschwendet werden. So wird erwähnt, dass diese Missstände die wirtschaftlichen Aussichten der sparsamen Staaten negativ beeinflussen.

- Abnehmender Einfluss
Ausser in Österreich ist eine deutliche Mehrheit der Befragten der Meinung, dass der Einfluss seines Landes in der EU während den letzten 2-3 Jahren merklich abgenommen hat. In Dänemark, den Niederlanden und Schweden waren dies rund 40 % der Befragten, in Finnland sogar fast die Hälfte.

- Verdrossenheit führt zu Zentralismus
Spannender- und tragischerweise sieht die Studie die Lösung nicht in mehr Mitsprache und Einfluss, sondern in einer weiteren Zentralisierung. So wird erhofft, dass mit einer Stärkung des EU-Gerichtshof EuGH und der vermeintlichen Rechtsstaatlichkeit das Problem gelöst würde. Dies ist ein Trugschluss und zeigt auf, wie gross die Politik- und Demokratieverdrossenheit ist.

Die Studie ist also unbedingt als Warnung zu verstehen! Wirtschaftlich gesunde und sparsame Staaten in der EU haben immer wie mehr finanziell zu blechen, während andere Mitgliedstaaten erhebliche Summen offenbar veruntreuen und in den zentralen Bürokratien Verschwendung und Korruption vermutet werden. Während die Bevölkerung der wohlhabenderen Staaten nicht hinter den finanziellen Massnahmen zu stehen scheinen und dafür ihren Einfluss verlieren sehen, betont die Studie, dass diese Länder die EU nicht verändern können und vielmehr dem EuGH mehr Macht zugestanden werden sollte. Für uns muss dies eine Lehre sein, sich von diesem Integrationsstrudel und dem Zentralismus fernzuhalten. Dies bedeutet auch, sich gegen das Rahmenabkommen und die damit verbundene Anbindung an die EU zu wehren, damit die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger in der kleinen aber feinen Schweiz nicht in Brüssel verhallen.

Komitee Nein zum schleichenden EU-Beitritt

____________________________________________________________________


.

 

_______________________________________________________________________________________

 

 

 

________________________________________________________________________________________

in der letzten Ausgabe der Weltwoche empfiehlt Klaus H. Stöhlker der FDP eine -Heim ins Reich- Strategie.Total daneben. Nur weil K.H. Stöhlker heim ins Reich will, selber aber zu bequem zum zügeln ist, soll die Schweiz den Schwenker machen - irrwitzig!